Die Portierung einer Rufnummer ist die Übertragung der Zuordnung von einem zu einem anderen Provider.
Prinzipiell sind alle öffentlichen Anbieter von Telefonie, d.h. damit auch VoIP-Anbieter, die ihren Kunden Telefonnummern im E.164-Raum zuteilen, verpflichtet, Portierungen zu gestatten. Vertragsklauseln, die für eigenständige Rufnummern aus Ortsnetzen oder nicht geographisch gebundenen Bereichen dies ausschließen, sind gegebenenfalls unwirksam. Die Grundlage für die Portierung schafft §46 des Telekommunikationsgesetzes.
Provider, die den Import oder Export von Rufnummern unterstützen, sind in dieser Liste zusammengestellt.
Die Portierung von Festnetznummern ist in Deutschland seit 1998 möglich.
Der Anschlußinhaber des alten Anschlusses muß beim neuen Anbieter einen Portierungauftrag erteilen, mit dem einerseits der alte Anschluß gekündigt wird, andererseits jedoch auch die dort bestehenden Rufnummern komplett (eine Teilübertragung ist nicht möglich) übertragen werden. Die Dauer des Verfahrens hängt von der Bearbeitungseffizienz der Anbieter ab und bewegt sich im Bereich von ca. zwei bis drei Wochen. In keinem Fall darf der alte Anschluß selbst gekündigt werden, da dann der Anschluß kurzfristig deaktiviert wird und die Rufnummern nicht mehr verfügbar sind, d.h. damit auch keine Portierung stattfinden kann.
Nach Erteilung des Portierungsauftrags sollte man von den Anbietern Schreiben erhalten, die das Datum der Umstellung bestätigen. Man sollte damit rechnen, im besten Fall ein paar Stunden, im schlimmsten Fall ein paar Tage nicht unter den Rufnummern erreichbar zu sein. Erfolgt dies nicht, hilft permanentes Nachhaken bei den Anbietern.
Aufwandspauschalen können für die Portierung von beiden beteiligten Anbietern erhoben werden. Häufig ist im Rahmen der Neueinrichtung eines Vertrages mit einem Anbieter die Hinportierung (Import) jedoch ohne zusätzliche Kosten.
Weitere Informationen:
Hier wird normalerweise vom Nutzer der alte Vertrag gekündigt und anhand der Kündigungsbestätigung mit dem neuen Provider ein neuer Vertrag aufgesetzt. Im Zweifelsfall sollte man zunächst mit dem neuen Provider Kontakt aufnehmen und die Modalitäten für eine Portierung abklären, damit die Rufnummer nicht verlorengeht. Rufnummern werden im Gegensatz zum Festnetz nach Deaktivierung nicht unmittelbar für eine Neuzuordnung für einen neuen Kunden frei, sondern noch 31 Kalendertage vorgehalten, d.h. hier ist die Gefahr eines Rufnummernverlusts nicht so hoch wie im Fall des Festnetzes.
Damit alles reibungslos läuft, sollte eine Portierung mindestens zwei Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit bzw. dem Ende durch Kündigung bzw. dem Beginn des neuen Vertrages erfolgen.
Weitere Informationen zur Portierung:
Weitere Informationen sind in der Wikipedia unter Mobile Number Portability zu finden.