Eigentlich sollten alle europäischen Telefonnummern zumindest von allen europäischen Telefonanschlüssen erreichbar sein. So will es jedenfalls für Deutschland §46 (4) des TKG (Telekommunikationsgesetz in der Fassung von 2004).
Aufgrund der Merkmale von VoIP-Telefonie (Fehlen eines Ortsbezugs, Mobilität) sind jedoch bestimmte technische Grenzen gesetzt bzw. Grenzen des Willens von Anbietern, die vollständigen Abrechnungsmodalitäten zu implementieren. Dies betrifft Notrufe und Sonderrufnummern mit besonderer Tarifierung.
In Ländern, die regulatorisch die Vergabe von Ortsnetzrufnummern nur an Teilnehmer erlauben, die auch den entsprechenden Ortsbezug besitzen (z.B. Wohnort), ist eine zunehmende Nutzung von Rufnummern ohne Ortsbezug festzustellen. Die Erreichbarkeit dieser Nummernkreise wird derzeit noch nicht von allen Anbietern unterstützt bzw. nicht nach einem einheitlichen Modell tarifiert.
Eine Übersicht über die Erreichbarkeit von Nummern bei Anbietern ist in einer separaten Seite zusammengestellt.